Sperrgut brennbar:
Gebührenpflichtig mit GAF-Vignetten.
Pro 5 kg eine Vignette, max. 2 m lang und 1,4 m breit. Möbel zerlegen (Schränke, Kommoden, Regale etc.) Wichtig: Nicht brennbare Teile (z.B. Metallbeine eines Stuhls) müssen entfernt und der kostenlosen Metallmulde zugeführt werden.
Siehe auch Aushang in den Treppenhäusern.
Gebührenpflichtig mit GAF-Vignetten.
Pro 5 kg eine Vignette, max. 2 m lang und 1,4 m breit. Möbel zerlegen (Schränke, Kommoden, Regale etc.) Wichtig: Nicht brennbare Teile (z.B. Metallbeine eines Stuhls) müssen entfernt und der kostenlosen Metallmulde zugeführt werden.
Siehe auch Aushang in den Treppenhäusern.
Abfallreglement: Bussen werden ausgesprochen für:
– herumliegendes Sperrgut, welches ausserhalb der oben genannten Zeiten deponiert wird.
– Sperrgut ohne GAF-Vignetten deponiert (wird stehen gelassen).