Merkblatt Sonderabfall aus Haushaltungen
GAF / Sonderabfallentsorgung ab 2023
Der GAF ist per 01.01.2023 der Organisation KESA (Kommunale Entsorgungsstruktur für Sonderabfälle aus Haushaltungen im Kanton Aargau) angeschlossen. Ab dem Jahr 2023 nehmen folgende Apotheken und Drogerien in den 16 dem GAF angeschlossenen Gemeinden, im Auftrag der KESA, den Sonderabfall entgegen (Die Gratisannahme ist beschränkt auf 5kg pro Annahme):
. Lindenapotheke Liebrüti AG, Kaiseraugst
. TopPharm Hirschen Apotheke, Magden
. Apotheke und Drogerie Riburg, Möhlin
. Apotheke Möhlin AG, Möhlin
. Rosenau Apotheke, Rheinfelden
. TopPharm Kapuziner Apotheke & Drogerie AG, Baslerstrasse 4, Rheinfelden
. TopPharm Kapuziner Apotheke & Drogerie AG, Stadtweg 4, Rheinfelden
. Park Drogerie AG, Rheinfelden
Zusätzliche Sonderabfälle können, bspw. bei Hausräumungen, kostenpflichtig bei den privaten Sammelstellen entsorgt werden. Es ist zu beachten, dass Sonderabfälle aus dem Haushalt (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farben, Emulsionen, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Altmedikamente usw.) nicht mit dem normalen Hauskehricht entsorgt werden dürfen.
Private Recycling-Unternehmen welche im GAF – Gebiet, kostenpflichtig Sonderabfälle entgegennehmen sind:
. Oeko-Service Schweiz AG (Superdreckskescht) in Möhlin
(Gewerbegebiet Rheinfelden-Ost)
Weitere Angaben unter: www.ag.ch -> Stichwort Sonderabfälle oder dem GAF Merkblatt Sonderabfälle.
Merkblatt Sonderabfälle aus Haushaltungen